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   BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17   

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https://dejure.org/2018,41444
BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17 (https://dejure.org/2018,41444)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 10 C 10.17 (https://dejure.org/2018,41444)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 (https://dejure.org/2018,41444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 42 Abs. 2; VZOG § 1 Abs. 4 und 6, §§ 1c, 7 Abs. 3, § 10; KVG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Abtretungsvertrag; Antrag; Ermächtigungsgrundlage; Gemeinde; Geschäftsanteil; Klagebefugnis; Prüfung; Rücknahme; Unterwerfungserklärung; Vermögen; Vertrauensschutz; Verwirkung; Wasserversorgung; Zuordnung; Zuordnungsbescheid; Zuordnungsvorbehalt; hoheitlich; inzident; ...

  • doev.de PDF

    Vermögenszuordnungsrecht; Übertragung von Geschäftsanteilen; kommunales Eigentum

  • rewis.io

    Kommunaler Anspruch auf hoheitliche Übertragung von Geschäftsanteilen; Zuordnungsantrag innerhalb der Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserversorgung; Geschäftsanteil; Zuordnung; hoheitlich; Gemeinde; Abtretungsvertrag; notarielle Form; Antrag; Zuordnungsvorbehalt; zuordnungsfähig; Vermögen; Unterwerfungserklärung; Klagebefugnis; Ermächtigungsgrundlage; kommunales Eigentum; volkseigene Anteile; ...

  • rechtsportal.de

    Ermächtigung der Zuordnungsbehörde zur Übertragung von aus Betrieben und Einrichtungen hervorgegangenen Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften; Übergang der Geschäftsanteile nach den Grundsätzen des Kommunalvermögensgesetzes (KVG) in kommunales Eigentum

  • datenbank.nwb.de

    Kommunaler Anspruch auf hoheitliche Übertragung von Geschäftsanteilen; Zuordnungsantrag innerhalb der Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zuordnung der Fernwasserleitung an Gemeinden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 164, 53
  • NVwZ-RR 2019, 508
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Die Revision hiergegen wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - (BVerwGE 122, 350) zurück.

    § 4 Abs. 2 KVG verleiht den Gemeinden vielmehr einen Anspruch auf kostenlose Übertragung durch hoheitliche Zuordnung durch die Zuordnungsbehörde, wie sich aus § 1 Abs. 4 VZOG ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 - BVerwGE 122, 157 und vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Mit Einführung der Vorschrift durch das Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) wollte der Gesetzgeber lediglich die bis dahin ergangene Rechtsprechung nachvollziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Demzufolge hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, dass ein Zuordnungsvorbehalt im Sinne von § 1c Abs. 2 und 3 VZOG auch die Möglichkeit einer Zuordnung von Geschäftsanteilen am privatisierten Treuhandunternehmen selbst erhält (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Bei der FEO handelt es sich um einen Betrieb, der nach den Grundsätzen des Kommunalvermögensgesetzes in kommunales Eigentum überführt werden muss und der in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Dies schließt die dort eingegangene Verpflichtung zur Übertragung von Geschäftsanteilen an den nach § 4 Abs. 2 KVG Berechtigten ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350).

    cc) Die Klägerinnen können gegenüber der Übertragung von Anteilen der Klägerin zu 3 an der FEO auf die Beigeladenen zu 1 bis 60 und 62 bis 66 schließlich nicht einwenden, deren Zuordnungsansprüche oder die Zuordnungsbefugnis der Beklagten seien verwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Diese Ansprüche sollten damit in das Zuordnungsverfahren einbezogen werden (BT-Drs. 12/2480 S. 91).

    Es sollte verhindert werden, dass die Körperschaft das Eigentum an dem Vermögenswert auf diese Weise aufgibt (vgl. BT-Drs. 12/2480 S. 91).

    Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die keine Wiedereinsetzung gewährt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 S. 1; vgl. BT-Drs. 12/2480 S. 93) und deren Versäumung zum Untergang des materiellen Rechts führt (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 3 B 127.06 - ZOV 2007, 164 Rn. 9 ).

  • BVerwG, 12.07.2007 - 3 B 127.06

    Vermögenszuordnungsrecht; Restitutionsantrag; Zuordnungsantrag; Antragsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Das Antragserfordernis ist Ausdruck der Dispositionsbefugnis des Berechtigten über seinen Zuordnungsanspruch (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 3 B 127.06 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 5 Rn. 6).

    Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die keine Wiedereinsetzung gewährt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 S. 1; vgl. BT-Drs. 12/2480 S. 93) und deren Versäumung zum Untergang des materiellen Rechts führt (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 3 B 127.06 - ZOV 2007, 164 Rn. 9 ).

  • BVerwG, 13.07.2002 - 3 B 100.02

    Zulassung einer Revision zwecks Erhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die keine Wiedereinsetzung gewährt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 S. 1; vgl. BT-Drs. 12/2480 S. 93) und deren Versäumung zum Untergang des materiellen Rechts führt (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 3 B 127.06 - ZOV 2007, 164 Rn. 9 ).

    Der Zweck der Ausschlussfrist gebietet es aber, die Genehmigung nur bis zu ihrem Ablauf zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 S. 1; vgl. zu § 30a VermG BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Die Rechtsbehelfe der Klägerin zu 2 hiergegen blieben ohne Erfolg (VG Berlin, Urteil vom 20. September 2006 - 27 A 74.06 - BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18).

    Indem die seinerzeitige Klage der heutigen Klägerin zu 2 gegen den Rücknahmebescheid vom 28. November 2005 mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 133.06 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18), wurde die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme nicht in den Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der späteren Zuordnung verlagert.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 34.93

    Streitwert - Registerbeschleunigung - Vermögenszuordnung - Rückübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Zuordnungsvorbehalt eine Abrede oder eine öffentlich-rechtliche Unterwerfungserklärung anlässlich der Veräußerung der Geschäftsanteile eines Treuhandunternehmens anerkannt, wonach Vermögensgegenstände im Eigentum des privatisierten Unternehmens einer nachträglichen Rückübertragung als Kommunalvermögen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 ) oder einer nachträglichen Kommunalisierung nach § 10 VZOG zugänglich bleiben sollten (BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).

    Nach den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 und vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ) konnte ein Zuordnungsvorbehalt in einer einseitigen Unterwerfung unter eine spätere Zuordnung zu sehen sein, aber auch vertraglich vereinbart werden.

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Zuordnungsvorbehalt eine Abrede oder eine öffentlich-rechtliche Unterwerfungserklärung anlässlich der Veräußerung der Geschäftsanteile eines Treuhandunternehmens anerkannt, wonach Vermögensgegenstände im Eigentum des privatisierten Unternehmens einer nachträglichen Rückübertragung als Kommunalvermögen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 ) oder einer nachträglichen Kommunalisierung nach § 10 VZOG zugänglich bleiben sollten (BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).

    Nach den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 und vom 29. April 1994 - 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ) konnte ein Zuordnungsvorbehalt in einer einseitigen Unterwerfung unter eine spätere Zuordnung zu sehen sein, aber auch vertraglich vereinbart werden.

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Den Vertrag vom 19. Juli/8. November 1999 kann der Senat selbst auslegen, weil das Verwaltungsgericht hierauf nicht abgestellt hat und keine weiteren Tatsachenfeststellungen erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17
    Es ist schon nicht ersichtlich, dass die Klägerinnen sich auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen können, da sie weitgehend dem Kreis der Träger öffentlicher Verwaltung zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 B 32.03

    Gemeindliche Abtretung eines GmbH-Anteils; Umwandlung eines Energieunternehmens

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

  • BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

    Diese Möglichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 Rn. 17).
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 9/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug -

    Ein - insoweit unterstellter - Mangel der Vollmacht wäre durch die konkludente Genehmigung der Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter der Klägerin mit Einlegung des Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid des Beklagten geheilt (vgl nur BVerwG vom 27.2.2020 - 8 C 13.19 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 9 RdNr 14 unter Verweis auf BVerwG vom 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 RdNr 29; BVerwG vom 24.6.1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall

    Das Antragserfordernis ist Ausdruck der Dispositionsbefugnis des Berechtigten über seinen Zuordnungsanspruch; der Gesetzeswortlaut, der vom Antrag eines der möglichen Berechtigten spricht, zielt auf den Prätendentenstreit zwischen mehreren Berechtigten, stellt aber den Dispositionsgrundsatz nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 Rn. 26 und 28).

    Der Antrag kann auch durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellt werden, sofern der Berechtigte dies genehmigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 Rn. 29).

  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 C 3.20

    Unzulässige Klage eines Landkreises gegen einen stattgebenden

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 , vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 14 und vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Ferner waren die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. November 2017 - OVG 11 B 8.16 - , juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 10. September 2007 - 10 C 10/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.05.2021 - 8 B 59.20

    Feststellung der Verletzung von Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG durch Verordnung über

    Die ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2017 - 11 B 8.16

    Mitwirkung zur Beschaffung eines Heimreisedokuments

    Aber auch bevor die Regelung des § 60a Abs. 2 c mit Wirkung vom 17. März 2016 (BGBl. S. 390) in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden ist, entsprach es der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 2007 - 10 C 10/17 -, Rn.15, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Mai 2007 - OVG 2 S 47.07 -, Rn. 8, juris), dass vom Betroffenen selbst vorgelegte ärztliche Stellungnahmen zu psychischen Erkrankungen nachvollziehbar die tatsächlichen Umstände anzugeben hatten, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt war (Befundtatsache).
  • VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für

    Dies ist auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, z.B. BVerwG, U.v. 1.5.1996 - 1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157 = juris Rn. 22; U.v. 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = juris Rn. 17; U.v. 10.5.2021 - 8 B 59.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 8 C 3.21

    Zuordnung einer Siedlungsmülldeponie

    Sie haben nur verwaltungstechnische Bedeutung und bestimmen über die Rechtsträgerschaft, hier die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt oder der Beigeladenen zu 3. Eine eigentumsrechtliche Zuordnung im Sinne des Vermögenszuordnungsgesetzes wird dadurch weder gehindert noch präjudiziert (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58 Rn. 10 und vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

    Dies ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr z.B. BVerwG, U.v. 7.5.1996 - 1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157 = juris Rn. 22; U.v. 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = juris Rn. 17; B.v. 10.5.2021 - 8 B 59.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21

    Klage gegen die Zuordnung eines im ehemaligen Berlin (West) belegenen Grundstücks

  • BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 17.20

    Erfolgreiche Beschwerde wegen Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen der

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 8 CS 22.2607

    Keine Antragsbefugnis der Gemeinde mangels Drittbetroffenheit

  • VG Bremen, 25.05.2022 - 5 V 527/22

    Errichtung einer Wegeverbindung über das Bremer Galopprennbahngelände -

  • VG Schleswig, 11.02.2019 - 1 B 1/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis

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